Brauereien Hessen
3. Verhandlungen ohne Ergebnis. Verhandlungen ohne neuen Termin unterbrochen. Arbeitgeber fordern Öffnungsklausel.
Am Dienstag, 17.01.2012, fand die 3. Verhandlungsrunde über einen neuen ERTV für die Brauereibetriebe in Hessen, Rheinland-Pfalz (ohne Pfalz) statt. Wir hatten der Arbeitgeberseite unsere Vorstellungen über die wesentlichen Eckpunkte einer Neuregelung zum ERTV mitgeteilt: Diese waren:
Wir hatten der Arbeitgeberseite deutlich gemacht, dass wir nur unter der Voraussetzung eines fundierten Angebotes bereit wären, über eine Neuregelung des ERTV zu sprechen. Gegen die von uns gemachte Forderung nach einer verpflichtenden Regelung, wonach bereits ausgegliederte Unternehmensteile wieder ins Unternehmen zurückgeführt werden sollten, sind juristische Bedenken von den Arbeitgebern vorgebracht worden. Auch zu einer Beschäftigungsgarantie für alle Beschäftigten haben die Arbeitgeber kein fundiertes Angebot unterbreitet.
Nachdem deutlich wurde, dass auf diesem Wege keine Vereinbarung möglich ist, haben die Arbeitgeber vorgeschlagen, eine sogenannte Öffnungsklausel im Tarifvertrag aufzunehmen. Dies würde bedeuten: Mit einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag wird den Betriebsparteien die Möglichkeit eingeräumt, Kürzungen des Einstiegsentgelts und der jeweiligen Entgelthöhen in den Bereichen Logistik und Fuhrpark verhandeln zu können.
Unsere Verhandlungskommission hat daraufhin beschlossen, die Verhandlungen abzubrechen und das weitere Vorgehen mit unserer Tarifkommission zu beraten.