Tarifinfo 2012
Der derzeit gültige Manteltarifvertrag zwischen der Gewerkschaft NGG und Eurest ist von Seiten der Eurest Geschäftsführung zum 31.03.2012 gekündigt worden. Begründung der Geschäftsführung ist insbesondere Veränderungsbedarf bei der Personalverpflegung. Klar ist aber, dass Eurest auch in anderen Bereichen Veränderungen im Manteltarifvertrages
durchsetzen möchte.
Der Manteltarifvertrag zwischen Eurest und NGG regelt WICHTIGES: unter anderem die Arbeitszeit, die Zuschläge sowie Anspruch und Höhe von Urlaubsgeld und Jahressonderzuwendung.
Will die Eurest auch hier Verschlechterungen für die Kolleginnen und Kollegen? Deshalb:
Für alle NGG-Mitglieder gelten auch nach der Kündigung die vereinbarten Regelungen!
Das Gleiche gilt auch für alle Beschäftigten, die bis 31.03.2012 in die NGG eintreten!
Jetzt NGG-Mitglied werden und Ansprüche sichern!
Die NGG-Tarifkommission besteht aus Kolleginnen und Kollegen der Eurest Betriebe. Sie wird sich mit den Forderungen der Arbeitgeberseite auseinandersetzen und eigene Forderungen an das Unternehmen stellen.
Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sondern es gibt sie nur dort, wo Beschäftigte sich dafür einsetzen.