Kindergeld
Ein Kind ist nur ein Kind, wenn seine Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 8004,- € im Jahr betragen – so jedenfalls die Definition im Einkommenssteuergesetz. Von der Einkommensgrenze in dieser Höhe hängt es derzeit ab, ob Kindergeld bezogen werden kann oder nicht.
Viele Azubis liegen mit ihrer Ausbildungsvergütung im Jahr über dieser Grenze. Wer aber clever ist, der tut etwas für sich. und für seine Altersvorsorge. Für seine bzw. ihre betriebliche Altersvorsorge, die im Tarifvertrag der NGG näher geregelt ist!
(Das Folgende gilt nicht für die private Altersvorsorge!!!)
Merke: Es gibt doppelten Vorteil! Erstens sind Beiträge zur betriebl-chen Altersvorsorge gemäss § 3 Nr.63 Einkommenssteuergesetz generell befreit von Steuern und Sozialabgaben. Und zweitens bleiben diese Beiträge ausser Ansatz bei der Prüfung des Jahresgrenzbetrages von 8004,- €, so die Auskunft des Bundesfinanzministeriums an NGG. Wenn ein Azubi soviel Geld in die Altersvorsorge einzahlt, dass das Jahresbrutto unter 8004,- € sinkt, dann gibt es wieder Kindergeld!!!
Jetzt kann man: Endlich wieder Kind sein!
Endlich wieder kindergeldberechtigt sein!
Nicht vergessen:
Wer zu spät anfängt, den bestraft die Altersarmut!!!
Fragen? Die Sekretäre der NGG Region Darmstadt & Mainz helfen!