Tarifarbeit ist das Kernstück gewerkschaftlicher Leistungen, denn Löhne und Gehälter erhöhen sich nicht von selbst oder durch die Gunst der Arbeitgeber. Nur eine starke Gewerkschaft wie die NGG kann in Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden die Arbeitsbedingungen festlegen: Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung genauso wie Arbeitszeit, Urlaubsdauer und Sonderleistungen. Mehr als 2.500 Tarifverträge und Zusatzabkommen hat die NGG für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres Organisationsbereiches abgeschlossen. Jährlich werden über 700 Verträge neu verhandelt, oft mit bahnbrechendem Erfolg. Das sind pro Arbeitstag mehr als drei Verträge, die für besseres Einkommen, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Freizeit sorgen.
Durch tarifliche Regelungen werden Gewerkschaftsmitglieder gegenüber den gesetzlichen Regelungen besser gestellt, zum Beispiel:
| Tariflicher Anspruch | Gesetzlicher Anspruch |
| Bis zu 6 Wochen Urlaub | 4 Wochen Urlaub |
| Bis zu 100% Weihnachtsgeld | Kein Weihnachtsgeld |
| Bis zu 100% Urlaubsgeld | Kein Urlaubsgeld |
| Mehrarbeitszuschläge 25% bis 75% | Keine Ansprüche |
| Erschwerniszuschläge 5% bis 100% | Keine Ansprüche |
| Schicht- und Altersfreizeit | Keine Ansprüche |
Text mit freundlicher Genehmigung von der Hauptverwaltung der NGG