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Tarifarbeit und Interessenvertretung

Tarifarbeit ist das Kernstück gewerkschaftlicher Leistungen, denn Löhne und Gehälter erhöhen sich nicht von selbst oder durch die Gunst der Arbeitgeber. Nur eine starke Gewerkschaft wie die NGG kann in Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden die Arbeitsbedingungen festlegen: Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung genauso wie Arbeitszeit, Urlaubsdauer und Sonderleistungen. Mehr als 2.500 Tarifverträge und Zusatzabkommen hat die NGG für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres Organisationsbereiches abgeschlossen. Jährlich werden über 700 Verträge neu verhandelt, oft mit bahnbrechendem Erfolg. Das sind pro Arbeitstag mehr als drei Verträge, die für besseres Einkommen, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Freizeit sorgen.

 

Durch tarifliche Regelungen werden Gewerkschaftsmitglieder gegenüber den gesetzlichen Regelungen besser gestellt, zum Beispiel:

 

Tariflicher Anspruch Gesetzlicher Anspruch
Bis zu 6 Wochen Urlaub 4 Wochen Urlaub
Bis zu 100% Weihnachtsgeld Kein Weihnachtsgeld
Bis zu 100% Urlaubsgeld Kein Urlaubsgeld
Mehrarbeitszuschläge 25% bis 75% Keine Ansprüche
Erschwerniszuschläge 5% bis 100% Keine Ansprüche
Schicht- und Altersfreizeit Keine Ansprüche

 

Text mit freundlicher Genehmigung von der Hauptverwaltung der NGG

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