Die Gewerkschaft NGG wird vom Hauptvorstand geleitet. Seine Mitglieder werden vom Gewerkschaftstag, dem höchsten Beschlussorgan der Gewerkschaft NGG, gewählt beziehungsweise bestätigt. Die Amtszeit des Hauptvorstandes beträgt fünf Jahre. Der Hauptvorstand setzt sich zusammen aus:
Zu den Aufgaben gehört insbesondere, die Beschlüsse des Gewerkschaftstages oder des Beirates umzusetzen, die Einhaltung der Satzung zu überwachen und Leitlinien für die Arbeit der Organisation vorzugeben.
Im Kern stehen die Diskussion und die Beschlussfassung der Grundsätze zur Tarifpolitik, zum Rechtsschutz, zur Personengruppenarbeit und zu den Unterstützungsleistungen. Darüber hinaus beruft der Hauptvorstand den Gewerkschaftstag ein und legt dort über seine Arbeit Rechenschaft ab.
Die Geschäfte der Gewerkschaft NGG führt der Geschäftsführende Hauptvorstand (GHV). Der GHV besteht aus drei Mitgliedern und vertritt NGG nach innen und außen. Er ist ausführendes Organ des Hauptvorstandes.
Im Geschäftsführenden Hauptvorstand arbeiten der NGG-Vorsitzende Franz-Josef Möllenberg und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden Michaela Rosenberger und Gunold Fischer. Die Geschäftsverteilung in der NGG-Hauptverwaltung in Hamburg gliedert sich in drei Vorstandsbereiche (VB)
Text mit freundlicher Genehmigung von der Hauptverwaltung der NGG